Gefahrgut

Was ist Gefahrgut?

Gefahrgüter sind per Definition Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustands während des Transports eine Gefahr für

  • die öffentliche Sicherheit
  • wichtige Gemeingüter
  • das Leben und die Gesundheit von Mensch, Tier und anderen Sachen

darstellen.

Unterscheidung: Gefahrgut und Gefahrstoff

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen den Begriffen Gefahrgut und Gefahrstoff.

Bei Gefahrstoffen handelt es sich um Substanzen mit grundsätzlichem chemischem oder physikalischem Gefährdungspotenzial (explosionsgefährlich, entzündlich, giftig, ätzend etc.). Die Gefährdung bezieht sich hier auf die Risiken während der Herstellung, der Anwendung oder dem Gebrauch.

Auch Gefahrgüter werden aufgrund ihres chemischen und physikalischen Gefährdungspotenzials eingestuft, allerdings entsteht die Gefahr hier bei der Beförderung.

Ein Stoff kann also durchaus ein Gefahrgut sein, aber kein Gefahrstoff.  Airbags zum Beispiel werden beim Transport als Gefahrgut bezeichnet. Lagernd hingegen sind sie kein Gefahrstoff.

Hinweis: Von Gefahrgut spricht man nur im Zusammenhang mit der Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen. Gefährliche Güter, die innerhalb eines abgeschlossenen Betriebsgeländes transportiert werden, unterliegen nicht den Regelungen für Gefahrgüter.

Ist Ihr Produkt ein Gefahrgut?

Gefahrgut kann je nach Gefährlichkeitsmerkmal für den Transport unterschiedlichen Gefahrgutklassen zugeordnet werden. Insgesamt gibt es 9 Klassen, die einheitlich und grenzüberschreitend von den Vereinten Nationen (UNO) in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods festgelegt wurden.

Ob Ihr Produkt als Gefahrgut verschickt werden muss, hängt davon ab, ob es mindestens einer davon zugeteilt werden kann.

Je nach Klassenzugehörigkeit müssen die Versandstücke mit den gefährlichen Gütern mit einer speziellen Gefahrgutkennzeichnung – sogenannte Gefahrzettel – versehen werden. (Raute im Format 100x100mm in vorgeschriebenen Farben und mit aussagekräftigen Symbolen)

Das hat zum einen eine starke Warnwirkung, und bei Unfällen ist sofort klar zu erkennen, welche Art von Gefahr vom transportierten Gut ausgeht.

Übersicht Gefahrgutklassen

Klasse

Bezeichnung der Klasse

Erklärung

Gefahrzettel

1

Explosive Stoffe und Gegenstände

Durch chemische Reaktion können hieraus explosionsartige Gase entstehen, die im näheren Umfeld großen Schaden anrichten können.

Beispiel: Feuerwerkskörper

 GK1

2

Entzündliche, nicht brennbare und giftige Gase

Als Gase bezeichnet man Stoffe, die bei +50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar aufweisen, bzw. alle Stoffe, die bei +20 °C und 1013 mbar Druck komplett gasförmigen sind.

Beispiel: Ammoniak, Stickstoff

 GK2

3

Entzündbare flüssige Stoffe

Stoffe und Gegenstände, die bei 20°C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 °C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20 °C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens +61 °C haben.

Stoffe mit einem Flammpunkt über +61 °C zählen dann zu dieser Klasse, wenn Sie beim Transport darüber hinaus erwärmt werden.

Beispiel: Benzin, Alkohol

 GK3

4

Entzündbare/selbstentzündliche Stoffe

Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug oder starke Reibung entzündet werden und einen Brand verursachen können.

Außerdem gehören noch Stoffe und Gegenstände in diese Klasse, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind.

Beispiel: Zündhölzer, Kohle

 GK4

5

Entzündend, oxidierend wirkende Gefahrstoffe/Organische Peroxide

Beim Kontakt mit Zündstoffen oder anderen brennbaren Substanzen können sich diese Stoffe entzünden, explodieren oder andere starke chemische Reaktionen verursachen.

Beispiel: Düngemittel, Wasserstoffperoxid

 GK5

6

Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe

Stoffe, von denen „bekannt oder anzunehmen ist“, dass Sie Krankheitserreger enthalten oder nach dem Einatmen, Berühren oder Verschlucken zu Gesundheitsschäden führen können bzw. tödlich sind.

Beispiel: Pestizide, Klinischer Abfall

 GK6

7

Radioaktive Stoffe

Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten.

 GK7

8

Ätzende Stoffe

Diese Stoffe haben eine ätzende Wirkung, sobald sie in Kontakt mit Haut oder Schleimhäuten kommen oder entfalten diese in Verbindung mit Waser oder Luft. Außerdem können beim Freiwerden mancher solcher Substanzen Schäden an anderen Gütern oder dem Transportmittel entstehen.

Beispiel: Quecksilber, Batteriesäure

 GK8

9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Alle Stoffe und Gegenstände, die während des Transports eine andere Gefahr darstellen, als die bisher genannten.

Beispiel: Asbest, Airbags

 GK9

 

Umweltgefährdende Stoffe

Keine eigene Gefahrgutklasse, dient nur als zusätzliche Kennzeichnung.

 GKx

Gefahrgutverpackung

Wenn Sie nun festgestellt haben, dass es sich bei Ihrer Versandware um Gefahrgut handelt, genügt eine korrekte Kennzeichnung der Versandverpackung allein jedoch nicht. Auch das Verpackungsmaterial selbst muss dem gefährlichen Inhalt entsprechen.

Gefahrgüter werden deshalb in unterschiedliche Verpackungsgruppen eingeteilt – abhängig vom Gefährdungsgrad. Diese Zuordnung wiederum legt fest, mit welcher Verpackung Sie Ihre Ware rechtmäßig versenden dürfen.

(Mehr dazu im Glossar-Beitrag „Verpackungsgruppen“.)

Bestimmungen zum Transport von Gefahrgut

Was beim Transport von Gefahrgut verpflichtend beachtet werden muss (Gefahrgutbeauftragte, Zulassug und Kennzeichnung des Transportmittels etc.), ist international geregelt.

Dabei gibt es für jeden Beförderungsweg entsprechende gesetzliche Vorgaben, die grenzübergreifend gelten:

  • IMDG-Code: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
  • ICAO-TI: International Civil Aviation Organization-Technical Instructions (Luftverkehr)
  • RID: "Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter"
  • ADR: "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße"

Weitere Informationen: