Was sind ISPM 15 Paletten?

ISPM-15-Paletten (auch IPPC-Paletten) sind Holzpaletten, die nach dem ISPM 15-Standard gegen Holzschädlinge behandelt wurden. Der ISPM-Standard gilt zum Beispiel für Holzpaletten aus Vollholz, die für den Export in Nicht-EU-Länder vorgesehen sind. Damit wird vermieden, dass Holzschädlinge beim Export in andere Ökosysteme verbreitet werden. Der ISPM 15-Standard geht auf die UN-Unterorganisation "International Plant Protection Convention" (IPPC) zurück und stellt die Basis für eine weltweite Vereinheitlichung der Schutzmaßnahmen dar.

Was ist ISPM 15?

ISPM 15 steht für "Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel". Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist es, den Import von Holzschädlingen in fremde Ökosysteme zu vermeiden. Um das Holz gemäß ISPM 15 von möglichen Schädlingen zu befreien, können unterschiedliche Behandlungsmethoden angewandt werden.

Sie wollen mehr zum Thema ISPM 15 wissen?

  • Welche Holzverpackungen müssen behandelt werden?
  • Wie ist die ISPM15-Markierung aufgebaut?
  • Welche Behandlungsmethoden sind von der ISPM 15 anerkannt?

Das und mehr finden Sie in unserem Glossarbeitrag "ISPM 15".

Was passiert, wenn Paletten nicht korrekt nach ISPM 15 behandelt wurden?

Wenn Paletten nach ISPM 15 behandelt wurden, steht dem Export nichts im Wege. Wird dagegen eine unbehandelte Palette zum Versenden von Ware in ein Land, das diesen Standard einsetzt, genutzt, kann folgendes passieren:

  • Die Paletten werden auf Kosten des Versenders nachbehandelt.
  • Der Zoll lehnt den Import der Paletten samt Ware ab.

Was ist bei ISPM Paletten für Australien zu beachten?

Der Standard ISPM 15 gilt zwar nicht weltweit in allen Ländern, allerdings setzen in der Praxis alle wichtigen Staaten diesen Standard um. Dazu gehören u.a Länder wie China, Australien, Kanada, USA, Indien und viele weitere Länder der Kontinente Afrika, Amerika, Asien und Europa.

Beim Export in Drittländer sind bestimmte Vorschriften für die Behandlung von Verpackungsholz zu beachten, die je nach Land variieren können. Für Australien gelten folgende Einfuhrbestimmungen für Packmittel und Paletten aus Holz:

  • Umsetzung des ISPM 15 seit 01.09.2004.
  • Das Holz muss vollständig frei von Rinde sein.
  • Eine Packing Declaration ist zusätzlich abzugeben.
  • Alternativ können die australischen Vorschriften für Cargo Container angewandt werden. Dann gilt bei Trocknung oder Begasung allerdings die 21-Tage-Frist für den Versand.
  • Für Sperrholz, nicht jedoch für andere Holzwerkstoffe, ist eine Erklärung über Herkunft, Herstellungszeitraum und erstmalige Verwendung notwendig. Dabei gilt, dass Sperrholz innerhalb von 3 Monaten nach der Herstellung versendet werden muss.
  • Ausnahmen: Sperrholz aus Fiji, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Vanuatu und West-Samoa ist innerhalb von 21 Tagen nach der Herstellung zu versenden.

Quelle: AQIS - Cargo Containers - aktuelle Version

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