REACH

Wir als TransPack-Krumbach sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir selbst keine einzelnen Stoffe oder Zubereitungen herstellen oder importieren.

Somit unterliegen wir grundsätzlich keiner Registrierungspflicht nach REACH. Die in unseren Produkten enthaltenen möglicherweise registrierungspflichtigen chemischen Stoffe müssen deshalb ausschließlich von unseren Vorlieferanten registriert werden.

Bestätigung REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auf Basis der Informationen unserer Lieferanten, enthalten unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-%, die in der sogenannten „Kandidatenliste“ der REACH-Verordnung aufgeführt und somit registrierungspflichtig sind.

Bestätigung RoHS-Richtlinie 2011/65/EU | (EU) 2015/863

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auf Basis der Informationen unserer Lieferanten, entsprechen alle unsere Produkte der RoHS-Richtlinie zur „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“.

Fragen zu REACH?

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